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Vollmacht / Verfügung

Selbstbestimmt bis zuletzt: Vollmachten und Verfügungen als Sicherheit für Ihre Wünsche

Über das Lebensende oder schwere Krankheiten zu sprechen, fällt niemandem leicht. Doch wer frühzeitig das regelt, was ihm wichtig ist, schafft nicht nur Klarheit für sich selbst, sondern nimmt seinen Angehörigen im Ernstfall eine große Last ab.

Mit den richtigen Verfügungen stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden – selbst wenn Sie diese einmal nicht mehr eigenständig äußern können.

Die Patientenverfügung – Ihr Wille bei medizinischen Entscheidungen

Hier halten Sie fest, welche medizinischen Untersuchungen, Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie in bestimmten Pflegesituationen oder am Lebensende wünschen – und welche Sie ausdrücklich ablehnen. Sie gibt Ärzten und Angehörigen in schwierigen Momenten eine klare Handlungsanweisung.

Die Vorsorgevollmacht – Eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen

Sollten Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sein, entscheidet nicht automatisch der Partner oder die Familie. Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Namen handeln dürfen – sei es bei Behörden, Bankgeschäften, Wohnungsangelegenheiten oder medizinischen Fragen.

Die Betreuungsverfügung – Schutz für den Fall der Fälle

Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht greift, setzt das Gericht einen rechtlichen Betreuer ein. In einer Betreuungsverfügung legen Sie im Voraus fest, wer diese Aufgabe übernehmen soll (oder wer auf keinen Fall infrage kommt). Das Betreuungsgericht ist an Ihre Wünsche gebunden.

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Weiterführende Informationen & Vorlagen

Ausführliche Ratgeber, Textbausteine und aktuelle rechtliche Hinweise finden Sie direkt beim BMJ: www.bmj.de/vorsorge

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